Bonus Ladestationen für Unternehmen und Freiberufler/innen
Der Bonus Ladestationen für Unternehmen und Freiberufler/innen unterstützt den Kauf und die Installation von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge für Unternehmen und Freiberufler/innen.
Förderfähig sind Ausgaben, die nach dem 4. November 2021 getätigt werden, ohne Mehrwertsteuer und mit elektronischer Rechnungsstellung für
- Kauf und Installation von Ladeinfrastruktur
- den Anschluss an das Stromnetz
- die Kosten für Planung, Bauleitung, Sicherheit und Prüfung
Der Kapitalzuschuss
- kann vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) in Höhe von 40% der förderfähigen Ausgaben gewährt werden,
- im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel innerhalb der De-minimis-Höchstgrenze für den betreffenden Sektor gewährt wird
- sie kann nicht mit anderen öffentlichen Beiträgen, Zuschüssen und Subventionen kombiniert werden, die für dieselben Ausgaben gewährt werden,
- jeder Begünstigte kann nur einen einzigen Antrag stellen.
Bewerben können Sie sich über die Invitalia-Plattform.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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