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Register der technischen Produktionsleiter der Bearbeitungszentren und der Hersteller von tragenden Holzelementen
MD 17.01.2018 (Aktualisierung der „Technischen Normen für das Bauwesen“), Paragraf 11.7.10.1
Eintragung
Für die Ausübung der Tätigkeit des technischen Produktionsleiters der Bearbeitungszentren und der Hersteller von tragenden Holzelementen ist die Eintragung im gegenständlichen Register verpflichtend. Das Register wird in der Autonomen Provinz Bozen von der Handelskammer Bozen geführt und aktualisiert, Kopie davon wird dem „Consiglio Superiore dei Lavori Pubblici - Servizio Tecnico Centrale“ übermittelt.
NB: In das Register der Handelskammer Bozen werden nur jene Personen eingetragen, die die vorgeschriebene Ausbildung und den vorgeschriebene periodischen Fortbildungskurs in der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol erfolgreich besucht haben.
Voraussetzungen
Für die Ersteintragung ins Register ist der erfolgreiche Abschluss eines spezifischen Ausbildungslehrganges nachzuweisen und der Antrag um Eintragung an die Handelskammer Bozen stellen. In der Folge, um im Register eingetragen zu bleiben und die Befähigung zu behalten, muss der technische Produktionsleiter weiters alle drei Jahre seine neue Fortbildungsbescheinigung im Register hinterlegen.
NB: die Bescheinigungen, die den technischen Produktionsleitern gemäß den früheren Technischen Vorschriften gemäß MD vom 14.1.2008 (NTC 2008) ausgestellt worden sind, verlieren laut den aktuellen Technischen Normen für das Bauwesen gemäß MD vom 17.1.2018 Punkt C.11.7.10.1 (NTC 2018) nach drei Jahren ab dem Inkrafttreten des aktuellen NTC 2018 ihre Gültigkeit, somit, am 22. März 2021. Wird der Auffrischungskurs vom technischen Produktionsleiter nicht rechtzeitig mit positivem Erfolg besucht und im Register eingetragen, verliert er seine diesbezügliche Befähigung und infolgedessen verliert auch das Unternehmen seine Voraussetzung als Bearbeitungszentrum oder Hersteller von tragenden Holzelementen.
Vordruck
Hinweis für das Ausfüllen des Antragsformulars:
Da das Register der technischen Produktionsleiter im Holzbau neu geschaffen worden ist, gibt es aktuell noch keine eingetragenen Personen, somit ist für alle Antragsteller derzeit der 1. Punkt „Ersteintragung im Register der Provinz Bozen“ anzukreuzen und weiters der Punkt „Ersteintragung (Ausbildungsbescheinigung)“, sowie, sofern absolviert, auch der Punkt „Fortbildungsbescheinigung“ auszufüllen.
- Antrag um Eintragung in das Register (PDF 199 KB)
Verwaltungsverfahren
Fristen des Verwaltungsverfahrens
Innerhalb von 90 Tagen ab Protokollierung des Antrags um Eintragung.
Rekurs gegen die abgelehnte Eintragung
Innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der Verwaltungsmaßnahme, beinhaltend die Ablehnung der Eintragung, kann dagegen beim Verwaltungsgericht Bozen Rekurs eingelegt werden.
Verantwortlicher des Verwaltungsverfahrens
Dr. Georg Tiefenbrunner, Direktor des Amtes für Berufsbefähigungen und Außenhandel
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