Chamber of Commerce of Bolzano

Förderungen

Zertifizierungskosten

Arbeitgeber können um einen Beitrag für die Zertifizierungskosten ansuchen. Je nach Tätigkeitsbereich des Antragstellers werden unterschiedliche Prozentsätze und Antragsmodalitäten angewandt.

  • Die Landesabteilung Wirtschaft gewährt Beiträge im Ausmaß von 50% der Beratungskosten für die Zertifizierung an Klein- und Mittelbetriebe und für De-Minimis-Beiträge an Großbetriebe im Bereich Handwerk, Handel, Industrie und Dienstleistungen. 
  • Die Landesabteilung Tourismus gewährt Beiträge im Ausmaß von 50% der Beratungskosten die Zertifizierung an Klein- und Mittelbetriebe und im Ausmaß von 40%.für De-Minimis-Beiträge an Großbetriebe im Bereich Tourismus.
  • Die Familienagentur gewährt Beiträge im Ausmaß von 70% der Zertifizierungskosten an private Organisationen ohne Gewinnabsicht im Bereich Familienbildungsarbeit im Rahmen der ordentlichen Jahrestätigkeit bzw. im Rahmen der Projektförderung nur an jene privaten Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, die nicht auf der Grundlage eines anderen Bereichsgesetzes gefördert werden können.
  • Das Landesamt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens gewährt Beiträge im Ausmaß von 50% der Beratungskosten für die Zertifizierung an Genossenschaften, welche im Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften eingetragen und im Handelsregister "aktiv" gemeldet sind (Mindestausgabe: 2.500,00€).
  • Die Abteilung Sozialwesen, im Rahmen der je nach Tätigkeitsbereich gewährten Beiträge, erkennt einmalige die Mehrkosten für die Erstzertifizierung des audit „familieundberuf“ an. 

Die Beitragsanträge müssen vor Beginn des Zertifizierungsprozesses beim zuständigen Landesamt gestellt werden.

Erhöhte Punktevergabe/erhöhter Fördersatz

In einigen Fällen belohnt das Land Arbeitgeber, die eine familienfreundliche Personalpolitik betreiben und im Besitz des gültigen Zertifikats audit familieundberuf sind:

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Impresa che concilia lavoro e famiglia

0471 945 535