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Produktspezifische Auflagen
Bei Erzeugnissen die durch spezifische Vorschriften in Europäischen Richtlinien oder anderen Gemeinschaftsbestimmungen fallen, sowie von den diesbezüglichen Umsetzungen in nationales Recht geregelt werden, sind zusätzliche Hinweise auf den Produkten wiederzugeben.
Beispiele an Erzeugnissen die zusätzlichen Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften unterliegen
- Haushaltsgeräte die der Kennzeichnung zum Energieverbrauch unterliegen
- Textilien
- Kindergesicherte Feuerzeuge
- Kindergesicherte Feststeller für Fenster und Balkontüren
Beispiele an Erzeugnissen deren Einbringung in den Markt mit einer Meldepflicht verbunden ist
Für Aspekte die nicht eigens in produktspezifischen Bestimmungen geregelt sind, finden die oben wiedergegebenen Mindestinformation gegenüber dem Verbraucher Anwendung die im Zuge des Konsumentenkodexes eingeführt wurden.
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