Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Unabhängige Bewertungsgremien oder andere Gremien mit ähnlichen Funktionen

 

Unabhängiges Bewertungsgremium

Mit Beschluss Nr. 148 vom 3. Dezember 2014 hat die Nationale Anti-Korruptionsbehörde die folgenden Erklärungen vorgesehen, die das Unabhängige Bewertungsgremium hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen über die Veröffentlichungspflichten ausstellen muss. Diese Erklärungen waren für die Jahre 2014-2016 gültig. Mit Beschluss Nr. 141 vom 21. Februar 2018 wurden neue Erklärungen eingeführt, welche ab dem Jahr 2017 anzuwenden sind.

 

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