Widersprüche und Beschwerde
Widersprüche gegen die Registrierung einer Marke
Der Widerspruch ist ein Verwaltungsverfahren, welches direkt vor dem Italienischen Patent- und Markenamt (UIBM) abgewickelt wird. Ziel dieses Verfahrens ist es der Registrierung einer Marke seitens Dritter entgegen zu wirken, falls sie mit früheren Markenrechten kollidiert.
Das Widerspruchsverfahren ist gegen nationale Markenanmeldungen, die ab 1. Mai 2011 getätigt wurden, sowie gegen internationale Markenanmeldungen, die in Italien gültig sind und ab Juli 2011 veröffentlicht werden, anwendbar. Für die Unionsmarke gibt es ein ähnliches Verfahren, das direkt vor dem Amt der Europäischen Union (EUIPO) abgewickelt wird.
Der Widerspruch, gemeinsam mit den Unterlagen zum Nachweis der bestehenden älteren Rechte, ist in italienischer Sprache abzufassen und direkt an das UIBM (persönlich beim UIBM oder bei einer Handelskammer, per Einschreiben m.R. bzw. über das Dienst für die telematische Übermittlung) innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung der Anmeldung einzureichen.
Trotz der Einführung dieses Widerspruchsverfahrens, ist es nach wie vor möglich, die Ungültigkeit einer Marke durch ein Gerichtsverfahren anzustreben.
Klicken Sie auf den Link, um folgendes herunterzuladen:
- Anmeldeformular für Widersprüche - Link zur Seite des UIBM
- Anleitungen für die Hinterlegung von Widersprüchen (in italienischer Sprache)
- Hinweis für die telematische Übermittlung (in italienischer Sprache)
Beschwerde gegen Verfügungsmaßnahmen vom Italienischen Patent- und Markenamt
Gemäß den Artikeln Nr. 135 und 136 des Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 30 vom 10. Februar 2005 (Kodex des industriellen Eigentums) ist es möglich, eine Beschwerde gegen jene Verfügungsmaßnahmen vom Italienischen Patent- und Markenamt UIBM einzureichen, welche eine Anmeldung bzw. einen Antrag vollständig oder teilweise zurückweisen, eine Umschreibung ablehnen oder andere im Kodex vorgesehene Rechte verweigern.
Die Beschwerde ist an die "Beschwerdekommission" beim UIBM zu richten und muss innerhalb einer Frist von 60 Tagen ab dem Empfangsdatum der Mitteilung über die Verfügungsmaßnahme eingereicht werden. Auf Grund der geltende Gesetzgebung muss die Beschwerde dem UIBM durch einen Gerichtsvollzieher im Voraus zugestellt werden.
Klicken Sie auf den Link, um folgendes herunterzuladen:
- Anmeldeformular für Beschwerde - Link zur Seite des UIBM
- Anleitungen für die Hinterlegung von Beschwerden (in italienischer Sprache)
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