Energiegemeinschaft
Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Genossenschaften, lokale Behörden und Gemeinden können sich nun zusammenschließen, um lokal gemeinsam Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu produzieren, zu verbrauchen und zu „teilen“. Das Ziel ist es, einen ökologischen, wirtschaftlichen und/oder sozialen Nutzen ohne Gewinnabsicht zu erzielen.
Die zwei wichtigsten Formen von Energiegemeinschaften sind:
- Gemeinsam handelnde Energieverbraucher (gruppo di autoconsumo collettivo) im selben Gebäude oder Kondominium
- Erneuerbare Energiegemeinschaften (comunità energetica rinnovabile – CER)
Was ist eine Erneuerbare Energiegemeinschaft?
Ist ein Zusammenschluss zwischen Privatpersonen, kleinen und mittleren Unternehmen, Genossenschaften, lokalen Behörden und Gemeinden, um gemeinsam Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu produzieren und zu verbrauchen. Hierbei geht es nicht darum finanzielle Gewinne zu erwirtschaften, sondern ökologische, soziale und wirtschaftliche Vorteile für die Gemeinschaft zu erzielen. Durch Erneuerbaren Energiegemeinschaften soll das Gemeinwohl erhöht und die Abhängigkeit von fossilen und klimaschädlichen Brennstoffen verringert werden.
FAQ
- Wie kann eine EEG gegründet werden?
Eine Erneuerbare Energiegemeinschaft hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Es gibt keine vorgegebene Rechtsform, der Zweck darf aber nicht die Erzielung von Gewinnen sein. Die attraktivsten Formen sind wohl der Verein oder die Genossenschaft. - Wer kann an einer EEG teilnehmen?
Die Teilnahme ist freiwillig und offen. Es können Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Genossenschaften, lokale Behörden und Gemeinden, die an derselben Primärkabine (Umspannwerk) angeschlossen sind, teilnehmen. Zudem darf bei privaten Unternehmen die Beteiligung an der Energiegemeinschaft nicht die wichtigste kommerzielle und/oder industrielle Tätigkeit sein. - Was ist der Unterschied zwischen „Prosumer" und „Consumer"?
„Consumer“ sind die Verbraucher der produzierten Energie. „Prosumer“ hingegen sind zeitgleich Produzenten und Verbraucher. - Wie viel darf eine Anlage produzieren?
Eine Anlage darf maximal 1 MW an Strom produzieren. Zudem dürfen die Erneuerbaren Energiegemeinschaften maximal 30 Prozent ihrer Gesamtleistung aus bestehenden Anlagen (vor 16. Dezember 2021 in Betrieb genommen) beziehen. - Muss ich meinen Stromlieferanten wechseln?
Nein, die Mitglieder der Energiegemeinschaft haben das Recht ihren Stromlieferanten frei zu wählen. Sie beziehen weiterhin Energie aus dem Netz und erhalten die Stromrechnungen wie zuvor. - Wie sieht die Förderung von Erneuerbaren Energiegemeinschaften aus?
Das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) hat einen Entwurf zur Förderung an die EU-Kommission zur Genehmigung geschickt. Der Text beinhaltet zwei separate Maßnahmen:- Zum einen Förderungen für die gemeinsam genutzte Energie und eine Rückerstattung für deren Stromtransportkosten. Die Aufteilung der Förderung zwischen den Mitgliedern bestimmt jede Energiegemeinschaft selbst.
- Zum anderen eine Zuweisung von Mitteln aus dem PNRR für die Anschaffung von Anlagen oder die Modernisierung bestehender Anlagen auf dem Gebiet von Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern.
Informationsmaterial
- Webinar Energiegemeinschaften - Referate und Aufzeichnung, Plattform Land
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