Alto contrasto
Artikel 16 des DPR 146/2018 sieht vor, dass zertifizierte Unternehmen oder, im Falle von nicht zertifizierungspflichtigen Unternehmen, die zertifizierten Personen laut Absätze 4, 5 und 7, jährlich innerhalb November, die vorgesehenen Sekretariatsgebühren für die Führung und Verwaltung der Datenbank, an die zuständigen Handelskammern zahlen.
Zertifizierte Unternehmen zahlen 21,00 €, unabhängig davon wie viele zertifizierte Personen sie beschäftigen.
Nicht zertifizierungspflichtige Unternehmen oder Betreiber, die sich ihres eigenen zertifizierten Personals bedienen, zahlen 13,00 € für jede zertifizierte Person, die sie beschäftigen.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich telematisch mittels Kreditkarte.
Personen, die für die Mitteilung der Tätigkeiten berechtigt sind müssen wie folgt vorgehen:
Nach erfolgreich durchgeführter Zahlung erhält der Benutzer die Bestätigung via E-Mail und im Zahlungsbereich “Area Pagamenti” scheinen die Sekretariatsgebühren als bezahlt auf.
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