Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Sammlung der in der Provinz geltenden Gebräuche

Gewohnheitsrecht im Handelsgeschehen

Verbraucher/innen sind es gewohnt, nach Gewicht zu kaufen. Dies erlaubt einen objektiven Vergleich zwischen Preis und Leistung. Die Handelsgebräuche sehen zum Beispiel vor, dass belegte Brote, Würstel, Kaminwurzen, Knödel und Pizza in Schnitten nach Stück verkauft werden dürfen. Die heißgeliebten Pommes frites dürfen nach Säckchen und gebratene Kastanien nach Portionen verkauft werden.

Gebräuche sind allgemeine Verhaltensweisen, die in einer Gesellschaft immer wieder und über längere Zeit zur Anwendung gelangen, in der Überzeugung, dass dies gesetzlich vorgeschriebene Bestimmungen sind. Die einzelnen Geschäftsbeziehungen sowohl zwischen Unternehmen als auch zwischen Unternehmen und Kund/innen werden größtenteils vom Gesetz geregelt, dennoch spielt das Gewohnheitsrecht im Handelsgeschehen nach wie vor eine wichtige Rolle.

Die Gebräuche, die unseren Alltag in vielen Bereichen bestimmen, haben Rechtswirkung, wenn eine entsprechende Gesetzesnorm fehlt oder wenn Gesetze und Verordnungen sich auf dieses Gewohnheitsrecht berufen. Dies kommt im italienischen Zivilgesetz häufig vor. Sie sind als gültig zu erachten, bis nicht bewiesen wird, dass eine Gewohnheit nicht mehr ausgeübt wird.

Die Handelsgebräuche werden von der Handelskammer gesammelt und veröffentlicht. Alle interessierten Bürger und Bürgerinnen, Gemeinden, Organisationen und Interessensverbände können Einsicht nehmen und Verbesserungen vorschlagen sowie Anregungen deponieren.

Die Handelsgebräuche gelten bis zur nächsten Überarbeitung. Diese wird eingeleitet, sobald ein entsprechender Bedarf festgestellt wird.

Download

Waren diese Informationen hilfreich?
Durchschnitt: 2.8 (46 votes)

Kontakt

Handelsgebräuche

Dr. Ivo Morelato

0471 945 629