Verlust des Ursprungszeugnisses
Bei Verlust des Ursprungszeugnisses (Verlust oder Diebstahl) kann die telematische Mitteilung über die beiden von Infocamere, der Konsortialgesellschaft der italienischen Handelskammern, betriebenen Portale erfolgen.
Wir empfehlen die Nutzung der neuen zweisprachigen Plattform Dokumente für den Außenhandel
Wir bitten Sie "Anzeige bezüglich Diebstahl - Verlust" zu wählen und im Abschnitt "Anlagen" die Kopie der Verlustanzeige hochzuladen.
Themenbezogene Fragen und Antworten (FAQ) finden Sie im Self-Care-Portal - (externe Seite - nur in italienischer Sprache verfügbar)
Ersatzerklärungen sind unzulässig
Bei Ursprungszeugnissen sind Ersatzerklärungen unzulässig, diese Vereinfachung ist im Sachbereich der Ursprungszeugnisse (Art. 49 des Dekrets des Präsidenten der Republik 445/2000) nicht vorgesehen.
Der Antragsteller haftet für die Folgen, die sich aus der Verwendung des abhanden gekommenen Zeugnisses durch Dritte ergeben könnten.
Eine erneute Anfrage des Ursprungszeugnisses samt Entrichtung der Sekretariatsgebühren ist erforderlich.
Der Antrag ist in jedem Fall binnen sechs (6) Monaten ab Erteilung des abhanden gekommenen Zeugnisses zu stellen.
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