Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Kosten - Freiverkaufsbescheinigung

Die Begleichung der Sekretariatsgebühren erfolgt ausschließlich per elektronischer Zahlung mit Kreditkarte VISA / MasterCard (auch prepaid) (Anleitung zur Aktivierung – PDF 285 kB).

  • 3 EUR       pro Freiverkaufsbescheinigung
  • 3 EUR       pro Legalisation – Beglaubigung der Unterschrift (ex-UPICA)
    beim Export in gewisse Länder erforderlich (PDF 260 kB)

Jeder Antragsteller erhält per E-Mail jeweils eine Bestätigung der über die Kreditkarte eingehobenen (vorgemerkten) Sekretariatsgebühren. Die effektive Abbuchung erfolgt um Mitternacht des jeweiligen Werktages.

Die Antragsteller erhalten digital signierte PDF-Zahlungsbelege per E-Mail zugesandt.

Bei Fragen und Unklarheiten zu den Belegen erhalten Sie jederzeit im Büro der Handelskammer zusätzliche Auskünfte und Informationen.

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Dokumente für den Außenhandel

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