Kosten - Freiverkaufsbescheinigung
Die Begleichung der Sekretariatsgebühren erfolgt ausschließlich per elektronischer Zahlung mit Kreditkarte VISA / MasterCard (auch prepaid) (Anleitung zur Aktivierung – PDF 285 kB).
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3 EUR pro Freiverkaufsbescheinigung
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3 EUR pro Legalisation – Beglaubigung der Unterschrift (ex-UPICA)
beim Export in gewisse Länder erforderlich (PDF 260 kB)
Jeder Antragsteller erhält per E-Mail jeweils eine Bestätigung der über die Kreditkarte eingehobenen (vorgemerkten) Sekretariatsgebühren. Die effektive Abbuchung erfolgt um Mitternacht des jeweiligen Werktages.
Die Antragsteller erhalten digital signierte PDF-Zahlungsbelege per E-Mail zugesandt.
Bei Fragen und Unklarheiten zu den Belegen erhalten Sie jederzeit im Büro der Handelskammer zusätzliche Auskünfte und Informationen.
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