Jährliche Validierung
Die jährliche Validierung bzw. Erneuerung der M-Nummer ist innerhalb des 31. Dezember eines jeden Jahres zu tätigen.
Deshalb müssen Unternehmen, welche die M-Nummer innerhalb 31.12.2019 erhalten haben, den Antrag der jährlichen Validierung an die Handelskammer innerhalb 31.12.2020 tätigen, währenddessen für Unternehmen welche die M-Nummer im Laufe des Jahres 2020 erhalten haben, ist die Fälligkeit mit 31.12.2021 festgelegt.
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