Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Installation und außerordentliche Instandhaltung von mit erneuerbaren Energien betriebenen energetischen Anlagen (FER)

Für die Installation und außerordentliche Instandhaltung von mit erneuerbaren Energien betriebenen energetischen Anlagen sieht der Art. 15 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 3. März 2011, Nr. 28, spezifische berufliche Voraussetzungen vor.

Es handelt sich hierbei um Heizanlagen, Kaminöfen und Öfen, die mit Biomasse betrieben werden, thermische Solaranlagen und Photovoltaikanlagen auf Gebäuden sowie um hydrothermale Systeme mit niedriger Enthalpie und Wärmepumpen (siehe Art. 8 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 19. Mai 2009, Nr. 27).

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 579 vom 19. Juni 2018 wurden die Richtlinien für die Ausbildungs- und Fortbildungslehrgänge erlassen und der Endtermin der ersten Frist für die Teilnahme an die verpflichtenden Kurse auf den 31. Dezember 2019 festgesetzt.

Die erlangte Befähigung des Unternehmens zur Installation und außerordentlichen Instandhaltung von mit erneuerbaren Energien betriebenen energetischen Anlagen kann mittels telematischem Antrag des Unternehmens im Handelskammerauszug vermerkt werden.

Gebühren für die telematische Übermittlung des Antrages:

  • Einzelfirmen: 18 Euro Sekretariatsgebühren, keine Stempelgebühr
  • Gesellschaften: 30 Euro Sekretariatsgebühren, keine Stempelgebühr
Waren diese Informationen hilfreich?
Durchschnitt: 3.6 (11 votes)
Öffnungszeiten

MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15