Förderung der gewerblichen Wirtschaft - Landesgesetz Nr. 4 aus dem Jahr 1997
Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Provinzialgesetzes Nr. 4/97 können ab dem 1. Januar 2023 erneut beantragt werden. Dazu gehören Anreize für Beratung, Weiterbildung, Internationalisierung und Digitalisierung für Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten. Unternehmen, die bereits 2022 Fördermittel für die Digitalisierung beantragt haben, können dies für 2023 nicht mehr tun.
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