Handelskammer Bozen

Südtiroler Unternehmen zahlen 2017 noch weniger Jahresgebühr an die Handelskammer

Data: 
Mittwoch, 11. Januar 2017
Uhrzeit: 

Eine Entlastung für Südtirols Betriebe steht für das neue Jahr an. 2017 wurde nämlich die Jahresgebühr der Handelskammer weiter reduziert und zwar um ganze 50 Prozent. Bereits 2015 und 2016 wurde die Gebühr jeweils um 35 und 40 Prozent herabgesetzt. Die Dienste der Handelskammer an die Südtiroler Wirtschaft werden trotz der verminderten Einnahmen bestmöglich beibehalten.

Zeitgleich mit der ersten Anzahlung für die Einkommenssteuer Mitte Juni müssen die meisten Südtiroler Unternehmen auch die Jahresgebühr an die Handelskammer entrichten. Die um 50 Prozent reduzierten Beträge für das Jahr 2017 können der Internetseite der Handelskammer Bozen unter dem Abschnitt des Handelsregisters entnommen werden.

Die Einzelunternehmen, die einfachen Gesellschaften, die Zweitsitze von ausländischen Unternehmen und die im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (VWV – REA) eingetragenen Betriebe, Organisationen und Personen sind zur Zahlung eines Fixbetrags verpflichtet. Alle Gesellschaften (OHG, KG, GmbH, AG, usw.) müssen den Betrag aufgrund des im Vorjahr erwirtschafteten IRAP-Umsatzes berechnen. Der laut Umsatz berechnete Gesamtbetrag wird anschließend um 50 Prozent reduziert.

„Die Jahresgebühren werden von der Handelskammer Bozen für Dienstleistungen zugunsten der Südtiroler Unternehmen eingesetzt. Trotz der Kürzungen der Gebühren um 50 Prozent ist die Handelskammer darum bemüht, die Dienstleistungen für die Unternehmen so gut wie möglich aufrecht zu erhalten“, unterstreicht der Generalsekretär der Handelskammer Alfred Aberer.

Die Handelskammer Bozen versteht sich als Anlaufstelle für alle Unternehmen. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Wirtschaftsforschung, die Weiterbildung, die Beratung im Bereich der Unternehmensentwicklung (Unternehmensnachfolge und -gründung, Patente und Marken, ...) und Dienste im Bereich der Marktregelung (Etikettierung, Eichdienst, Richtpreisverzeichnisse im Hoch- und Tiefbau, ...).

Weitere Informationen erteilt der Vizegeneralsekretär der Handelskammer Bozen, Luca Filippi, Tel. 0471 945 610, E-Mail: filippi@handelskammer.bz.it.

 

Jahresgebühr 2017

IN DER SONDERSEKTION EINGETRAGENE UNTERNEHMEN (als Kleinunternehmen eingetragene Einzelunternehmen, einfache Gesellschaften, ...)

Unternehmen

Betrag Sitz

Betrag pro Betriebseinheit

Einzelunternehmen (Kleinunternehmen)

44,00 €

8,80 €

Einfache, als landwirtschaftliche Betriebe eingetragene Gesellschaften

50,00 €

10,00 €

Einfache, nicht landwirtschaftliche oder inaktive Gesellschaften

100,00 €

20,00 €

Gesellschaften zwischen Freiberuflern

100,00 €

20,00 €

Betriebseinheiten oder Zweitsitze von Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland

55,00 €

im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten - VWV (REA) eingetragene Subjekte

15,00 €

0,00 €

IN DER ORDENTLICHEN SEKTION EINGETRAGENE UNTERNEHMEN (GMBH, AG, OHG, KG, Genossenschaften und Konsortien)

Umsatzklassen und Prozentsätze:

Umsatz von Euro

Umsatz bis Euro

Prozentsatz

0 €

100.000 €

200,00 € Fixbetrag (*)

100.000 €

250.000 €

0,015 % (*)

250.000 €

500.000 €

0,013 % (*)

500.000 €

1.000.000 €

0,010 % (*)

1.000.000 €

10.000.000 €

0,009 % (*)

10.000.000 €

35.000.000 €

0,005 % (*)

35.000.000 €

50.000.000 €

0,003 % (*)

50.000.000 €

 

0,001 % (bis maximal € 40.000) (*)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auch die in der ordentlichen Sektion eingetragenen Betriebe müssen den errechneten Betrag pro Betriebseinheit um 20% (bis maximal 100 € pro Einheit) erhöhen.

(*) der laut Umsatz berechnete Gesamtbetrag wird anschließend um 50 Prozent reduziert.