Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Einheitspatent

Das „Einheitspatents“ tritt am 1. Juni 2023 in Kraft und gewährt einen einheitlichen Schutz in den 25 teilnehmenden Staaten.

Das Anmeldeverfahren wird sich weiterhin vor dem Europäischen Patentamt abspielen, welches einen Einheitstitel erlassen wird. Dieses Verfahren muss ausdrücklich beantragt werden. Das Einheitspatent bietet also keinen Ersatz zum bereits bestehenden Patentsystem in Europa, sondern eine zusätzliche Möglichkeit neben nationalen und „klassischen“ europäischen Patenten.

Für den Patentanmelder öffnet sich somit ein einfacher und kosteneffizienter neuer Weg für den Patentschutz. Die Aufrechterhaltungsgebühren müssen außerdem direkt an die EPO, nicht mehr an die einzelnen Staaten, entrichtet werden. Im Gegensatz zum „klassischen“ Europäischen Patent muss zudem der Titel nicht in jedem Staat validiert werden, das heißt also man erspart sich die Übersetzungskosten in die jeweilige Landessprache sowie die Patentanwaltsgebühren in den einzelnen Staaten.

Weitere Informationen zum Verfahren des Einheitspatent sind auf der Internetseite des Europäischen Patentamts verfügbar.

Einheitliches Patentgericht

Neben dem "Einheitspatent" wird auch das System des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) in Kraft treten, welches für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von Einheitspatenten und europäischen Patenten zuständig ist.

Derzeit entscheiden nationale Gerichte und Behörden über die Verletzung und der Rechtsgültigkeit von europäischen Patenten. Dies führt jedoch zu Schwierigkeiten für den Patentinhaber, der seine Rechte in mehreren Ländern durchsetzen möchte: Rechtsstreitigkeiten sind sehr teuer und es besteht die Gefahr, unterschiedliche Entscheidungen zu erhalten. Mit Inkrafttreten des neuen Systems wird es ein einziges spezialisiertes Patentgericht mit ausschließlicher Zuständigkeit geben.

Weitere Informationen zum Einheitlichen Patentgericht sind auf der Internetseite des Europäischen Patentamts verfügbar

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