Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Eintragung in die Kategorie 6 - ausländische Unternehmen

Checkliste für die telematische Übermittlung: notwendige Unterlagen für die ordentliche Eintragung in die Kategorie 6

Vordrucke, die auszufüllen, zu unterschreiben und dem telematischen Antrag beizulegen sind

Weitere Unterlagen, die dem telematischen Antrag um Eintragung entweder nur in deutscher oder nur in italienischer Sprache beizulegen sind

WICHTIGER HINWEIS über die Legalisierung und beglaubigte Übersetzung - bitte sorgfältig lesen bevor die unten angeführten Dokumente übermittelt werden:

  • Ablichtung des gültigen Personalausweises des Firmeninhabers oder eines jeden gesetzlichen Vertreters der den Antrag um Eintragung unterzeichnet;
  • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 28,79 KB) welche nachweist, dass keiner der gesetzlichen Vertreter des Unternehmens voll- oder teilweise entmündigt ist oder zeitweilig keine leitenden Stellungen bei juristischen Personen oder Unternehmen bekleiden kann (für jeden gesetzlichen Vertreter), oder entsprechende Unterlagen;
  • Unterlagen, die dem Strafregisterauszug gleichzusetzen sind (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum), für jeden gesetzlichen Vertreter;
  • Ablichtung der Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen (Vorder- und Rückseite);
  • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde hinsichtlich der ausschließlichen Verfügbarkeit der Fahrzeuge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 (.dotx 24,43 KB) - diese kann ausschließlich von Unternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat eingereicht werden.
    Unternehmen, die den Rechtssitz außerhalb der Europäischen Union haben, müssen, wenn die Fahrzeuge nicht im Eigentum des Unternehmens sind, eine Kopie der Verträge, woraus die ausschließliche Verfügbarkeit der Fahrzeuge hervorgeht (Fruchtgenuss, Kauf mit Eigentumsvorbehalt, Leasing, Miete ohne Fahrer, Gebrauchsleihe ohne Fahrer) einreichen;
  • Ablichtung der Gemeinschaftslizenz für den Warentransport laut Verordnung (EG) Nr. 1072 vom 21. Oktober 2009 oder der Ermächtigung für internationale Warentransporte;
  • falls das Unternehmen über keine Gemeinschaftslizenz für den Warentransport verfügt: Unterlagen, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder der Körperschaft nachweisen (MwSt-Erklärungen, Jahresumsatz, Vermögenslage, Bilanzen) oder die Bestätigung eines geeigneten Kontokorrentkredites (PDF 61 KB) für folgende Beträge:
    • für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen: 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und 5.000,00 € für jedes weitere Fahrzeug und
    • für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen: 9.000,00 € für das erste Fahrzeug und 900,00 € für jedes weitere Fahrzeug;
  • gültige Bescheinigung, die mit dem Handelskammerauszug gleichwertig ist (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellungsdatum), ausgestellt von der zuständigen Behörde, aus der folgende Informationen zum Unternehmen hervorgehen:

meldeamtliche Daten, Rechtssitz, gesetzliche Vertreter, Firmenbeteiligungen* und Tätigkeit des Unternehmens (einschließlich der Steuernummer, wenn vorhanden, oder der VAT-Nummer), eventuelle bestehende Liquidationsverfahren*, bestehende laufende Insolvenzverfahren* oder ähnliche Situationen zu Lasten des Unternehmens*

*entsprechende Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 38,4 KB) einreichen, sofern diese Informationen aus der Bescheinigung nicht hervorgehen;

  • Ersatzerklärung der Notorietätsurkunde (.dotx 38,4 KB) betreffend die regelmäßige Entrichtung der Pflichtbeiträge für Sozialabgaben und Fürsorgebeiträge zugunsten der Arbeitnehmer (im Sinne der Gesetzgebung des Landes, wo das Unternehmen seinen Sitz hat), oder entsprechende Unterlagen;

Es wird daran erinnert, dass:

  • die vom System geforderten Sekretariats- und Stempelgebühren bei Abschluss des Antrags online mit KREDITKARTE zu zahlen sind;
  • die Jahresgebühren zum Zeitpunkt des "Downloads" der Eintragungsverfügung nach den vom System vorgesehenen Zahlungsmodalitäten zu entrichten sind;
  • die Konzessionsgebühren in Höhe von 168,00 € zum Zeitpunkt des "Downloads" der Eintragungsverfügung nach den vom System vorgesehenen Zahlungsmodalitäten zu entrichten sind;
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