Handelskammer Bozen
Wirtschaft = Zukunft

Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis bescheinigt den nicht-präferenziellen Ursprung von Waren, die endgültig ausgeführt werden und wird von den meisten Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, verlangt.

Die Erteilung des Ursprungszeugnisses kann bei der Handelskammer beantragt werden, in deren Bezirk sich die betriebliche Niederlassung oder der Standort des Antragstellers befindet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelfirma, oder eine Gesellschaft handelt.

Die Ursprungszeugnisse und die weiteren Dokumente werden von der Handelskammer Bozen normalerweise innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Antrags bearbeitet, nach Möglichkeit jedoch noch am selben Tag.

Ausdruck im Betrieb (verpflichtendes Verfahren)

Ansuchen für den Beitritt zum Ausdruck im Betrieb (PDF 300 kB) mittels zertifizierter elektronischer Post (ZEP), digital ausgefüllt und vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens digital signiert einzureichen

Nur nach erfolgter Emächtigung zum Ausdruck im Betrieb: Antrag auf Änderung der erforderlichen Kontaktdaten (PDF 250 kB)

Ausdruck in der Handelskammer

Der Ausdruck in der Handelskammer ist nur in wenigen begründeten Einzelfällen möglich, wie z.B. Nichtanerkennung der holografischen Unterschrift auf den Außenhandelsdokumenten, Fälle von höherer Gewalt (z.B. Ausfall der eigenen IT-Systeme bzw. zeitweilige Unmöglichkeit diese nutzen zu können, …). Die entsprechende Begründung muss im Antrag im Feld "Note Richiesta" angegeben werden. Die Handelskammer behält sich das Recht vor, Dokumente einzufordern, welche die Nichtanerkennung der holografischen Unterschrift auf Außenhandelsdokumenten untermauern bzw. nachweisen.

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Kontakt

Dokumente für den Außenhandel

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