Handelskammer Bozen

Das Handelsregister erinnert an die rechtzeitige Hinterlegung der Bilanz

Data: 
Dienstag, 28. April 2015
Uhrzeit: 

Die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften sind verpflichtet, innerhalb von dreißig Tagen ab Genehmigung, die Bilanz beim Handelsregister telematisch zu hinterlegen.

Die Aktiengesellschaften müssen zusammen mit der Bilanz auch das Gesellschafterverzeichnis übermitteln. Sofern sich allerdings ab der Genehmigung des letzten Jahresabschlusses hinsichtlich der Gesellschafter nichts geändert hat, ist dieses Verzeichnis nicht nochmals einzureichen. Es genügt ein Vermerk auf dem entsprechenden Vordruck.
Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung hingegen sind nicht verpflichtet, die Gesellschafterliste zu hinterlegen.
Die Genossenschaften müssen das entsprechende Feld auf dem Vordruck für die Bilanzhinterlegung ausfüllen, mit dem sie das Vorhandensein der Eigenschaften der überwiegenden Gegenseitigkeit laut Artikel 2513 ZGB nachweisen.
Außerdem informieren wir, dass ab heuer die Bilanzen, die am 31.12.2014 und später abgeschlossen und ab 3. März 2015 genehmigt wurden, den Bilanzanhang im zu bearbeitenden XBRL Format beinhalten müssen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Einreichtermins, um die Anwendung von Verwaltungsstrafen zu vermeiden.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.handelskammer.bz.it -> Handelsregister abrufbar, bzw. können beim Handelsregister der Handelskammer Bozen unter der Telefonnummer 0471 945 627 - 661 eingeholt werden.