Sie haben für die Lösung eines Problems eine technische Lösung entwickelt? Vielleicht haben Sie ein neues Design entworfen oder einen werbewirksamen Namen gefunden. Schützen Sie Ihre Ideen und Ihre Entwicklungen durch die gewerblichen Schutzrechte!
So lassen sich:
Wir bieten Ihnen:
Die Anmeldungen und Anträgen betreffend gewerblichen Schutzrechten (Patente, Muster und Marken) können beim Bereich Patente und Marken der Handelskammer Bozen an Werktagen nur am Vormittag von 8.30 bis 12.00 Uhr, Samstag ausgenommen, abgegeben werden. Die Anmeldungen für gewerbliche Schutzrechte und der nachträglichen Anträge können auch mittels der telematischen Übermittlung erfolgen.
Die Abgabe der Anmeldungen per Post oder bei den Außenstellen der Handelskammer Bozen ist nicht zugelassen.
Die Zuständigkeit für die Kontrolle, die Prüfung und die Erteilung der gewerblichen Schutzrechte steht dem Ministerium für die wirtschaftliche Entwicklung - Italienisches Patent- und Markenamt zu.