Innerhalb 30. April 2012 müssen die sogenannten „verpflichteten Subjekte", die Einheitserklärung im Umweltbereich, kurz MUD genannt, welche sich auf die Tätigkeiten des Vorjahres bezieht, bei der gebietszuständigen Handelskammer (d.h. bei der Handelskammer jener Provinz, wo sich die Betriebsstätte, auf welche sich die Erklärung bezieht, befindet) einreichen.