Irreführende Geschäftspraktiken

 

Die Handelskammer Bozen warnt vor irreführenden Einzahlungs- und Registrieraufforderungen

Verschiedene Organisationen versenden immer wieder Einzahlungsaufforderungen und bieten unter Verwendung von verwirrenden, beziehungsweise der Handelskammer ähnelnden Bezeichnungen die Eintragung in Datenbanken, Register, Verzeichnisse, Rollen und dergleichen gegen Entrichtung von Geldbeträgen an. Solche sind unter anderem: "Elenco ditte commercio - industria - artigianato", "Elenco merceologico nazionale", "CED - Centro Elaborazioni Dati","Repertorio Nazionale Registro Ditte Artigiane, Commerciali, Agricole e Industriali" und "Elenco ditte commercio industria-artigianato e agricoltura italiano". Diese privatwirtschaftlichen Initiativen stehen in keinem Zusammenhang mit den Kammertätigkeiten und es besteht keinerlei Pflicht, die angegebenen Beträge zu bezahlen. Die einzige Gebühr, die jährlich an die Handelskammer entrichtet werden muss, ist die Jahresgebühr, welche von allen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen zu bezahlen ist. Sämtlicher Schriftverkehr der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen erfolgt mittels Drucksorten, welche das Kammerwappen und die genaue Bezeichnung der Körperschaft enthalten.

Um gegen derartige Geschäftspraktiken vorzugehen und die verschiedenen Gesetzessituationen in Europa einander anzunähern, hat die EU 2005 eine Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern erlassen.

Außerdem gibt es Firmen, die an Unternehmen Formulare mit dem - auf den ersten Blick kostenlosen - Angebot verschicken, die Firmenangaben in ihrem Internetregister einzutragen. Erst im klein gedruckten Text steht, dass man sich mit der Unterschrift bereit erklärt, für die Eintragung in das Register eine jährliche Summe zu bezahlen und das meist für mehrere Jahre lang.

Aktuelle Warnungen:

  • 02.09.2009 Achtung auf das "World Company Directory".

In letzter Zeit erhielten mehrere Südtiroler Betriebe ein E-Mail vom "Word Company Directory". Darin wird man eingeladen die Daten der Firma zu aktualisieren bzw. zu bestätigen um in der Datenbank „World Company Directory“ eingetragen zu werden. Im E-Mail erscheint diese Dienstleistung gratis, wer aber die Registrierung unterschreibt, unterschreibt einen dreijährigen Vertrag mit Kosten von 980,00 € pro Jahr.

World Company Directory – 100 Pall Mall – St James – London SW1Y 5 NQ – United Kingdom – Fax +44 207 321 3738

Einschreibeformular des "World Company Directory"

  • 03.03.2009 Achtung auf das "Registro Italiano in Internet".

In den letzten Wochen haben einige Südtiroler Betriebe Briefe von der Gesellschaft DAD Deutscher Adressdienst GmbH aus Hamburg erhalten. Darin wird man eingeladen die Daten der Firma zu aktualisieren bzw. zu bestätigen um in der Datenbank „Registro Italiano in internet“ eingetragen zu werden. Im Brief wird vermittelt die Dienstleistung sei gratis, unterschreibt man jedoch schließt der Unternehmer einen Vertrag welcher 958 Euro jährlich kostet.


DAD Deutscher Adressdienst GmbH
P.O. Box 76 0230, D-22052 Hamburg, Fax.: ++49 (0) 4075119911; E-Mail: info@dad-addresses.com, Internet: www.dad-adresses.com. Das Tätigkeitsfeld umfasst unter anderem Online-Kataloge, die jenen der Telecom ähneln und kostenlos erscheinen.

Registro italiano in Internet (PDF 235 KB)

Verordnung vom 26.04.07 der Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato gegen DAD Deutscher Adressdienst GmbH ( in italienischer Sprache, PDF 52 KB)

  • 10.12.2008 Achtung 

Einige Unternehmen haben darauf aufmerksam gemacht, dass sie in den vergangenen Tagen eine Einzahlungsaufforderung in Höhe von 399,98 Euro der Firma DATA-X aus Sassari erhalten haben, um in eine Datenbank, den „Elenco delle Ditte Italiane operanti in Europa in ambito Commercio, Industria, Agricoltura ed Artigianato”, eingetragen zu werden und so an Marktforschungen teilnehmen zu können. Diese privatwirtschaftliche Initiative steht in keinem Zusammenhang mit den Kammertätigkeiten und es besteht keinerlei Pflicht, den angegebenen Betrag zu bezahlen. Wir möchten die Unternehmen deshalb auffordern, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages genau durchzulesen, bevor sie das Angebot unterschreiben.

Einzahlungsaufforderung Data-X (PDF 560 KB)

Nachfolgend noch einige weitere Musterbeispiele für irreführende Geschäftspraktiken:


1) Fairguide - Construct Data Verlag AG (Österreich)

Das Unternehmen Construct Data AG betreibt eine Website, auf der sie die Adressen von Messeteilnehmern sammelt. Um das Verzeichnis ständig aktuell zu halten, wird allen Unternehmen, die jemals an einer Messe teilgenommen haben, ein Formular ins Haus geschickt – mit der Bitte um Aktualisierung der Daten (Adresse, Telefonnummer und so weiter). Auch hier empfiehlt es sich, das Kleingedruckte zu lesen.

MUSTERBEISPIEL Fair Guide (PDF 265 KB)

Verordnung vom 24.04.08 der Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato gegen Fair Guide ( in italienischer Sprache, PDF 48 KB)


2) EURO BUSINESS GUIDE/EU COMPANY DIRECTORY/ EUROPEAN BUSINESS CONNECTION (PDF 75 KB) 

MUSTERBEISPIEL EURO BUSINESS GUIDE (PDF 291 KB)

3) Musterbeispiel: Diffusione merceologica europea per il commercio, industria, artigianato e agricoltura - in italienischer Sprache (PDF 357 KB)

Die Methoden dieser Firmen liegen zwar an der Grenze des Zulässigen, dennoch gibt es auf dem rechtlichen Weg kaum eine Lösung. Die Bedingungen des Auftrags, auch wenn klein gedruckt, sind dargelegt und der Unternehmer hat seine Unterschrift geleistet. 

Tipps zum Umgang mit dubiosen Verzeichnisanbietern:

Die Handelskammer empfiehlt Ihnen, bevor Sie auf ein Angebot eingehen, sich den Text vor der Unterschrift gut durchzulesen und folgende Punkte zu prüfen:

  • Kennen Sie den Absender?
  • Kennen Sie das beworbene Verzeichnis?
  • Sind Sie dort bereits Kunde?
  • Kennen Sie die Internet-Adresse, unter der Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll?
  • Prüfen Sie die Verbreitung und Auflagenhöhe des beworbenen Produkts
  • Fehlende Angaben zur Adresse oder der Geschäftsführung des Absenders auf dem Formular sollten Sie stutzig machen!
  • Lesen Sie das Kleingedruckte!
  • Wird auf die italienischen Datenschutzbestimmungen hingewiesen?

Sollten Sie das Dokument trotzdem irrtümlicherweise unterzeichnet haben, dann sollten Sie sofort kündigen, damit Sie wenigstens die Kündigungsfrist nicht verpassen und anschließend Ihren Rechtsanwalt informieren.

Bei einer nicht korrekten Angabe des Datenschutzhinweises, können Sie sich außerdem bei der italienischen Datenschutzbehörde über die Möglichkeit informieren, wie Sie ihre Rechte verteidigen können.

Datenschutzhinweis Handelskammer (PDF 183 KB)


 
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