Alle Unternehmen, die am ersten Januar des Jahres im Handelsregister eingetragen oder angemerkt sind sowie die, die sich im Laufe des Bezugsjahres eintragen lassen, sind zur Zahlung der Jahresgebühr verpflichtet.
Im Monat Mai erhalten alle am 31. Dezember des Vorjahres eingetragenen Unternehmen ein Schreiben, mit dem die Anweisungen für die Berechnung und Einzahlung der Jahresgebühr erläutert werden.