> Jahresgebühr 

Jahresgebühr

 

Alle Unternehmen, die am ersten Januar des Jahres im Handelsregister eingetragen oder angemerkt sind sowie die, die sich im Laufe des Bezugsjahres eintragen lassen, sind zur Zahlung der Jahresgebühr verpflichtet.

Die nur im Verzeichnis der Wirtschafts- und Verwaltungsdaten (REA) eingetragenen Unternehmen wie Verbände und ähnliche, sind, außer den Betriebseinheiten von Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland, nicht zur Zahlung verpflichtet.

Außerdem sind auch die Unternehmen, die aus dem Handelsregister gestrichen worden sind, nicht zur Zahlung verpflichtet (Näheres darüber).

Der Betrag der Jahresgebühr kann nicht in Bezug auf die Dauer der Eintragung verrechnet werden.

Im Laufe des Monats Mai erhalten alle am 31. Dezember des Vorjahres eingetragenen Unternehmen ein Schreiben, welches die Einzelheiten der Einhebung der Jahresgebühr erläutert.


 
Jahresgebühr
Tel. 0471 945683 - 631
Fax 0471 945620
buchhaltung@handelskammer.bz.it
 
Top



I-39100 Bozen | Südtiroler Straße 60
Tel. 0471 945 511 | Fax 0471 945 620
info@handelskammer.bz.it | www.handelskammer.bz.it
Steuernummer: 80000670218 | ISO-Zertifizierung 9001:2008