Die in der Folge aufgelisteten Tätigkeiten dürfen nur von jenen Personen ausgeübt werden, die im Besitz spezifischer subjektiver und fachlicher Voraussetzungen sind, die vor Beginn der Tätigkeit nachgewiesen werden müssen.
Allgemeine Vordrucke:
Ersatzerklärung an Stelle der Bescheinigung (PDF 23 KB)
Ersatzerklärung an Stelle des Notorietätsaktes (PDF 20 KB)